Schritt 1: Von der Projektidee zum überzeugenden Konzept

von
Thomas Öhlknecht
Veröffentlicht am
13.05.2025
Lesedauer
3 Minuten

Am Anfang steht Ihre Projektidee. Formulieren Sie aus der groben Idee ein klares Projektkonzept: Was wollen Sie entwickeln, wie wollen Sie es umsetzen, und warum ist es neuartig? Diesen Kern müssen Sie für sich herausarbeiten, denn der Antrag wird genau darum kreisen. Machen Sie sich mit den Bewertungskriterien der FFG vertraut – sie sind der Schlüssel zum Erfolg. Die Gutachter achten besonders auf den Innovationsgehalt, den technischen Schwierigkeitsgrad und die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten Ihres Vorhabens. Prüfen Sie also ehrlich: Ist meine Lösung wirklich innovativ? Löst sie ein technisches Problem, das andere noch nicht gelöst haben? Und gibt es eine Perspektive, das Ergebnis kommerziell zu verwerten? Wenn Sie diese Fragen bejahen, sind Sie auf dem richtigen Weg (eine ausführliche Erläuterung der Kriterien finden Sie hier ).

In dieser frühen Phase lohnt es sich, Recherche zu betreiben. Schauen Sie, was der Stand der Technik ist (Stichwort Patent-, Literatur- und Marktrecherche), damit Sie im Antrag klar darstellen können, was den Neuheitsgrad Ihres Projekts ausmacht. Hierbei empfehlt es sich zudem diese Behauptungen in Form von externen Schreiben (etwa einen Letter of Support von Experten, oder einen Letter of Intent von potenziellen Kunden) hinsichtlich Neuheit bzw. Marktbedarf validieren zu lassen - mehr dazu in Schritt 3. Überlegen Sie auch, ob Partner ins Boot geholt werden sollen – beispielsweise Forschungseinrichtungen für bestimmte Entwicklungsarbeiten. Kooperationen sind im Basisprogramm möglich und können den Antrag stärken, erfordern aber zusätzliche Abstimmung (bei Konsortialprojekten muss z.B. jeder Partner seine Daten im Antrag angeben).

Definieren Sie Projektziele und Meilensteine. Skizzieren Sie grob einen Arbeitsplan: Welche Arbeitspakete sind nötig, welche Ressourcen brauchen Sie, wie lange wird es dauern? Dadurch gewinnen Sie ein realistisches Bild vom Umfang. Bedenken Sie, dass ein Basisprojekt maximal 60 Monate laufen darf, üblich sind aber 12–36 Monate. Falls Ihr Projekt länger als ein Jahr dauern soll, plant die FFG eine Etappierung in Jahresabschnitten – d.h. Sie würden nach dem ersten Jahr einen Fortsetzungsantrag stellen. Fürs Erste genügt es, den Gesamtumfang abzuschätzen, um daraus Budget und Laufzeit abzuleiten – die Detailplanung erfolgt immer jahresspezifisch.

Nicht zuletzt: Klären Sie die finanzielle Seite intern. Die FFG finanziert zwar einen großen Teil, aber Eigenmittel müssen Sie auch aufbringen können (mindestens 30 % der Kosten, bei etablierten KMU oft 50 %). Stellen Sie sicher, dass Ihre Firma den Eigenanteil stemmen kann oder alternative Finanzierungsquellen bereitstehen. Die gute Nachricht: Manche Bundesländer stocken FFG-Förderungen zusätzlich auf. Durch solche Förderkooperationen (etwa in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark (mit Ausnahme von GU), Salzburg, Tirol) kann die Förderquote auf bis zu 70 % erhöht werden – der erforderliche Landesantrag wird dabei parallel von der FFG beantragt (mehr dazu hier). Informieren Sie sich frühzeitig, ob es in Ihrem Bundesland so einen Bonus gibt. Mehr zu Budgetplanung, Eigenmitteln und Co-Finanzierungen lesen Sie in unserem Finanzierungs-Leitfaden.

Zwischenergebnis nach Schritt 1: Sie haben nun ein belastbares Konzept mit klaren Zielen, Kenntnis der Förderkriterien und einem groben Fahrplan. Damit sind die inhaltlichen Grundlagen gelegt – Zeit, sich an den eigentlichen Antrag zu machen!

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