Schritt 1: Von der Projektidee zum überzeugenden Konzept

Am Anfang steht eure Projektidee. Formuliert aus der groben Idee ein klares Projektkonzept: Was wollt ihr entwickeln, wie wollt ihr es umsetzen, und warum ist es neuartig? Diesen Kern müsst ihr für euch herausarbeiten, denn der Antrag wird genau darum kreisen. Macht euch mit den Bewertungskriterien der FFG vertraut – sie sind der Schlüssel zum Erfolg. Die Gutachter achten besonders auf den Innovationsgehalt, den technischen Schwierigkeitsgrad und die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten eures Vorhabens. Prüft also ehrlich: Ist meine Lösung wirklich innovativ? Löst sie ein technisches Problem, das andere noch nicht gelöst haben? Und gibt es eine Perspektive, das Ergebnis kommerziell zu verwerten? Wenn ihr diese Fragen bejaht, seid ihr auf dem richtigen Weg (eine ausführliche Erläuterung der Kriterien finden Sie hier).
In dieser frühen Phase lohnt es sich, Recherche zu betreiben. Analysiert den Stand der Technik (Stichwort Patent-, Literatur- und Marktrecherche), damit ihr im Antrag klar darstellen könnt, was den Neuheitsgrad eures Projekts ausmacht. Hierbei empfehlt es sich zudem diese Behauptungen in Form von externen Schreiben (etwa einem Letter of Support von Experten, oder einem Letter of Intent von potenziellen Kunden) hinsichtlich Neuheit bzw. Marktbedarf validieren zu lassen - mehr dazu in Schritt 3. Überlegt auch, ob Partner ins Boot geholt werden sollen – beispielsweise Forschungseinrichtungen für bestimmte Entwicklungsarbeiten. Kooperationen sind im Basisprogramm möglich und können den Antrag stärken, erfordern aber zusätzliche Abstimmung (bei Konsortialprojekten muss z.B. jeder Partner seine Daten im Antrag angeben).
Definiert Projektziele und Meilensteine. Skizziert grob einen Arbeitsplan: Welche Arbeitspakete (AP) sind nötig (Achtung: pro Forschungsprojekt (gilt auch für mehrjährige Projekte) können maximal 10 APs angelegt werden - etwas mehr Spielraum habt ihr bei den untergeordneten Aufgaben), welche Ressourcen braucht ihr, wie lange wird es dauern? Dadurch gewinnt ihr ein realistisches Bild vom Umfang. Bedenkt, dass ein Basisprogramm maximal 60 Monate laufen darf, üblich sind aber 12–36 Monate. Falls euer Projekt länger als ein Jahr dauern soll, plant die FFG eine Etappierung in Jahresabschnitten – d.h. ihr müsst nach dem ersten Jahr einen Fortsetzungsantrag stellen. Fürs Erste genügt es, den Gesamtumfang abzuschätzen, um daraus Budget und Laufzeit abzuleiten – die Detailplanung erfolgt immer jahresspezifisch.
Wichtig ist jedoch, dass der Eigenmittelanteil des Projektgesamtvolumes eurerseits realistisch und glaubhaft darstellbar ist (Stichwort Plan-GuV; für das erste Jahr bedarf es dabei eines konkreten Nachweises - z.B. Bankkontoauszug). Daher: Klärt die finanzielle Seite intern. Die FFG finanziert zwar einen großen Teil, mindestens 30 % der Kosten müssen jedoch durch euch aufgebracht werden können (bei etablierten KMU oft 50 %). Stellt sicher, dass euer Unternehmen den Eigenanteil stemmen kann oder alternative Finanzierungsquellen bereitstehen. Die gute Nachricht: Manche Bundesländer stocken FFG-Förderungen zusätzlich auf. Durch solche Förderkooperationen (etwa in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark (mit Ausnahme von GU), Salzburg, Tirol) kann die Förderquote auf bis zu 70 % erhöht werden – der erforderliche Landesantrag wird dabei parallel von der FFG beantragt (mehr dazu hier). Informiert euch sich frühzeitig, ob es in eurem Bundesland so einen Bonus gibt. Mehr zu Budgetplanung, Eigenmitteln und Co-Finanzierungen könnt ihr in unserem Finanzierungs-Leitfaden nachlesen.
Zwischenergebnis nach Schritt 1: Ihr habt nun ein belastbares Konzept mit klaren Zielen, Kenntnis der Förderkriterien und einem groben Fahrplan. Damit sind die inhaltlichen Grundlagen gelegt – Zeit, sich an den eigentlichen Antrag zu machen!
im Blog